Eines der ältesten deutschen, noch in Anwendung befindlichen, Gesetze ist das Genossenschaftsgesetz, auch GenG genannt. Es wurde bereits zum 1. Oktober 1889 in Kraft und regelt seither alle Rechtsfragen rund um die genossenschaftliche Unternehmensform. Erst im Jahr 2006 wurde das Gesetz novelliert und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Für den Gründungsprozess der inframeta bedeutet dies, dass gemäß GenG der Genoverband e.V. mit einer „gutachterlichen Äußerung“ beauftragt werden muß. Hierzu wurden zwischenzeitlich alle Gründungsdokumente, der Wirtschaftsplan, der Businessplan sowie die Profile der Vorstände und Aufsichtsräte eingereicht. Die Experten des Genoverbandes prüfen nun, ob die Genossenschaft als eintragungsfähig bewertet wird. Vor dem Hintergrund der geführten Vorgespräche und einige Vorprüfungen sind wir zuversichtlich, dass wir schon bald den Eintrag ins Genossenschaftsregister beantragen können. Bis zur Eintragung firmieren wir mit „inframeta eG i.Gr.“. Mit der Eintragung entfällt die Zusatzbezeichnung „i.Gr.“ (in Gründung).
Um loszulegen, muss man aufhören zu reden und anfangen zu handeln (Walt Disney).
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