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Positives Gutachten des Genoverbandes für inframeta

Zurzeit firmiert die inframeta noch mit dem Zusatz i.Gr. (in Gründung). Nachdem nun der Genoverband e.V. in Münster das gesetzlich erforderliche Gründungsgutachten fertiggestellt hat, erfolgt in diesen Tagen die notarielle Anmeldung zur Eintragung ins Genossenschaftsregister. Somit sollte in wenigen Wochen die Genossenschaft vollumfänglich geschäftsfähig sein.

Das Prüfungsergebnis des Genoverbandes lautet wie folgt (Zitat):

Nach der Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft bestätigen wir auf der Grundlage der uns vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte:

Die Gründungsregularien wurden ordnungsgemäß durchgeführt und die erforderlichen Gründungsunterlagen gefertigt. Die Satzung entspricht den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes. Die Organe sind entsprechend Gesetz und Satzung besetzt. Das Unternehmenskonzept wurde auf Plausibilität geprüft.

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG bestätigen wir, dass eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft nach Würdigung der vorgelegten Unterlagen, erteilten Auskünften und bei Sicherstellung der getroffenen Annahmen durch den Vorstand der Genossenschaft nicht zu besorgen ist.

Die Genossenschaft in Gründung erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Genoverband e.V.

© Wolfilser – stock.adobe.com

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