Ihre Fragen zur Genossenschaft.
Unsere Antworten.
Welchen Geschäftszweck verfolgt die inframeta Genossenschaft?
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Internet-Plattform, um Infrastrukturprojekte reibungsärmer, wirtschaftlicher und ressourcenschonender durchführen zu können. Die Internet-Plattform dient als universeller und regional übergreifender Datenspeicher für relevante Daten und Dokumente rund um die unterirdische Infrastruktur. Sie bietet Funktionen für die Kommunikation aller beteiligten Akteure rund um Bauprojekte und unterstützt eine aktive Baustelleninformation für Bürger*innen- und Anwohner*innen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Beratungs-Dienstleistungen sowie der Betrieb einer Akademie für Weiterbildungsmaßnahmen rund um die Planung und die Realisierung von Infrastrukturprojekten.
Was ist der Förderzweck der Genossenschaft für die Mitglieder
Klimawandel, Fachkräftemangel sowie die Erfordernisse einer verbesserten Wirtschaftlichkeit im Bereich des Baus und Erhalts von öffentlicher Infrastruktur zwingen zu einer konsequenteren Digitalisierung. Diese dringend erforderliche digitale Transformation stellt die Besitzer der kommunalen unterirdischen Infrastruktur sowie die mit dem Bau und der Unterhaltung beschäftigten Ingenieurbüros und bauausführenden Unternehmen vor große Herausforderungen. Vor allem bedarf es einer vernetzten Dateninfrastruktur sowie digitaler Lösungen, die eine interkommunale Zusammenarbeit sowie eine bessere Abstimmung der Akteure innerhalb von Tiefbau-Projekten ermöglichen und nachhaltig fördern. Zusätzlich sind in der digitalen Transformation Teilhabe, Vertrauen, Mitwirkung, Motivation und Anwendungskompetenz der betroffenen Mitarbeiter*innen ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Vor diesem Hintergrund bietet die inframeta eG sowohl eine Plattform für einen sicheren und vertrauensvollen Daten- und Informationsaustausch als auch eine praxisnahe Begleitung der Institutionen und ihrer Mitarbeiter*innen an. Individuelle Digitalisierungs-Beratung, Aus- und Fortbildung sowie die Generierung von wirtschaftlichen Vorteilen durch gemeinsamen Leistungseinkauf ergänzen die Kernleistung der Datenplattform localexpert24 2.0.
Welche Leistungen wird die inframeta für ihre Mitglieder anbieten?
Das Leistungsportfolio der inframeta Genossenschaft wird folgende Leistungen für ihre Mitglieder anbieten. Nicht alle Leistungen stehen ab dem Datum der Gründung zur Verfügung. Über die Entwicklung der einzelnen Leistungsbausteine werden die Mitglieder jeweils rechtzeitig informiert.
localexpert24 2.0: Cloudbasierte Baudaten-Plattform
localexpert24 2.0: Proaktive Bürger- und Anliegerinformation
localexpert24 2.0: Projektkommunikation
Consulting:
Individuelle Digitalisierungsberatung im Tiefbau (z.B. Einführung von BIM Building Information Modeling)
Einkaufsleistungen:
Einkaufsvorteile für Mitglieder durch gemeinsamen Einkauf
Infrastruktur-Akademie:
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Infrastruktur / Tiefbau
Die Beschreibungen der einzelnen Leistungsangebote werden zurzeit im Detail entwickelt.
Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?
Mitglied der Genossenschaft können alle Akteure, Unternehmen, Kommunen und Institutionen werden, die sich mit der Planung, dem Bau und der Unterhaltung von unterirdischer Infrastruktur beschäftigen.
Im Einzelnen sind dies:
- Tiefbau- und Infrastruktur-Experten
- Kommunale Tiefbauämter und kommunale Betriebe
- Ingenieurbüros und Fachplaner
- Tiefbaufirmen
- Gas- und Stromnetzbetreiber
- Regionale Entwicklungs- und Aufbaugesellschaften
Welche Stimmrechte habe ich als Mitglied der Genossenschaft?
Gemäß Genossenschaftsgesetz (GenG) hat jedes Mitglied 1 Stimme. Dieses Stimmrecht ist unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage.
Wie kann ich als Mitglied der Genossenschaft mein Stimmrecht ausüben?
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Die Generalversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), soweit nicht Gesetz oder Satzung eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen.
Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben. Das Stimmrecht geschäftsunfähiger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter natürlicher Personen sowie das Stimmrecht von juristischen Personen wird durch ihre gesetzlichen Vertreter, das Stimmrecht von rechtsfähigen Personengesellschaften durch deren vertretungsbefugte Gesellschafter ausgeübt.
(Das Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter können Stimmvollmacht erteilen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Die Satzung kann persönliche Voraussetzungen für Bevollmächtigte aufstellen, insbesondere die Bevollmächtigung von Personen ausschließen, die sich geschäftsmäßig zur Ausübung des Stimmrechts erbieten.
Welche Gremien lenken die Geschicke der Genossenschaft?
Gemäß Satzung werden die Geschäfte der Genossenschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands geführt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in der Satzung festgelegt.
Die Kontrolle des Vorstands erfolgt über einen dreiköpfigen Aufsichtsrat, der von der Generalversammlung jeweils für drei Jahre gewählt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats sind ebenfalls in der Satzung festgelegt.
Der Vorstand kann der Generalversammlung die Bildung weiterer beratender Gremien vorschlagen und darüber abstimmen lassen.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@inframeta.de