FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Letztes Update: 2026-01-29

infraMessage

FAQ zum Thema infraMessage - der digitalen Baustellen-Kommunikation
für Anlieger, Bürgerinnen und Bürger.

infraMessage ist sowohl über eine App (Android oder iOS) als auch über einen geschützten Web-Zugang verfügbar.

Mit infraMessage lassen sich alle Zielgruppen erreichen, die an aktuellen Informationen rund um eine Baustelle interessiert sind. Kernzielgruppen sind:

  • private Baustellen-Anlieger
  • gewerbliche Baustellen-Anliefer
  • von einer Baustelle betroffenen Pendler*innen
  • an Baustellen interessierte Bürger
  • Mitglieder kommunaler Gremien

Es können jederzeit weitere Zielgruppen zugeordnet werden

Zunächst sollten die Zielgruppen über die Verfügbarkeit der digitalen Baustellen-Information infraMessage informiert werden. Dies geschieht idealerweise über folgende Kommunikationskanäle:

  • Verteilung von info-Flyern an aller direkten Baustellen-Anlieger
  • Baustellen-Banner an den Bauzäunen
  • Plakataushänge in den anliegenden Geschäften, Arztpraxen, Banken etc.
  • Pressemeldungen der Stadt / Gemeinde
  • Mitteilungen in den kommunalen Amtsblättern
  • Veröffentlichung auf der Website des Bauherrn

Auf allen Werbemitteln ist ein QR-Code abgedruckt über den es einen direkten Zugang zur einmaligen NutzerRegistrierung gibt. Um eine Nutzer-Registrierung vorzunehmen, muß keine App runtergeladen werden. Dies kann nach der Registierung ohne Neuregistrierung erfolgen. Der Download einer App ermöglicht den Empfang von PushNachrichten auf dem Smartphone.

Ja, es gibt Gestaltungs- und Druckvorlagen von Werbemitteln für die Erstinformation über infraMessage für die Anlieger, Bürger*innen und Pendler*innen. Diese lassen sich auf das gewünschte Erscheinungsbild umgestalten mit mit einem eigenen QR-Code versehen, der auf die gewünschten Informationen zu einer bestimmten Baustelle oder zu allen Baustellen der Stadt oder Kommune führt.

Weitere Informationen zum Werbemittelpaket erhalten Sie im Rahmen des Setups von infraMessage.

Zunächst sollten die Zielgruppen über die Verfügbarkeit der digitalen Baustellen-Information infraMessage informiert werden. Dies geschieht idealerweise über folgende Kommunikationskanäle:

  • Verteilung von info-Flyern an aller direkten Baustellen-Anlieger
  • Baustellen-Banner an den Bauzäunen
  • Plakataushänge in den anliegenden Geschäften, Arzpraxen, Banken etc.
  • Pressemeldungen der Stadt / Gemeinde
  • Mitteilungen in den kommunalen Amtsblättern
  • Veröffentlichung auf der Website des Bauherrn

Auf allen Werbemitteln ist ein QR-Code abgedruckt über den es einen direkten Zugang zur einmaligen NutzerRegistrierung gibt. Um eine Nutzer-Registrierung vorzunehmen, muß keine App runtergeladen werden. Dies kann nach der Registierung ohne Neuregistrierung erfolgen. Der Download einer App ermöglicht den Empfang von PushNachrichten auf dem Smartphone.

Ja, die Nutzer von infraMessage können den kostenlosen Zugang zu infraMessage jederzeit kündigen, nicht nur nach Beendigung der Baustelle. Darüberhinas können die Nutzer, die Informationen zu einer bestimmten Baustelle abonniert haben (z. B. weil sie zur Gruppe der betroffenen Anlieger gehören) Informationen zu einer bestimmten anderen Baustelle oder zu allen Baustellen der Stadt oder Kommune abonnieren.

Ja, infraMessage für die Empfänger von Nachrichten, also Anlieger, Bürger*innen, Pendler*innen und weitere zu adressierende Zielgruppen kostenfrei.

Ja, dies ist möglich, wenn der Baustellen-Inhaber diese Funktion in infraMessage die Antwortmöglichkeit freigeschaltet hat. Diese Funktion sollte aber nur dann freigeschaltet werden, wenn die personellen Ressourcen für das Beantworten und Moderieren vorhanden sind.

Ja, das zielgruppen-spezifische Freischalten von Antwortmöglichkeiten auf Baustellen-Nachrichten ist möglich. So können z. B. gewerbliche Anlieger eine Antwortmöglichkeit erhalten, während die anderen Gruppen keine Antwortmöglichkeiten haben. 

Dies kann in infraMessage flexibel frei konfiguriert werden. Die an häufigsten genutzte Version ist, dass nur der/die Moderator/in oder intern zugeordnete Personen die Rückmeldungen von Nutzern einsehen und in einen direkten persönlichen Dialog treten können, Dieser Dialog kann über einen Chat oder eine integierte Videokonferenz-Funktion gestartet werden.

Ja, auch für Baustellen, die sich über einen bestimmten Zeitraum über eine gesamte Kommune oder die ganze Stadt erstrecken und von Ort zu Ort "wandern", lässt sich infraMessage sehr gut für eine qualifizierte Bürgerinformation nutzen. Über infraMessage können Sie auch den Bürger*innen die Wahl überlassen, für welche der Baustellen sie Informationen wünschen.

Ja, jede Person, die über eine entsprechende Berechtigung verfügt, kann direkt von der Baustelle per Smartphone Nachrichten an bestimmte Gruppen übermitteln. Dies gilt auch für interne Gruppen. So können aktuelle Bilder von der Baustelle in die Gruppe hochgeladen und kommentiert werden - so einfach wie in WhatsApp, aber datenschutzrechtlich sicher und ordentlich dokumentiert.

Das Anlegen von internen Nutzergruppen stellt einen großen Mehrwert von infraMessage dar. So können sich aller Personen, die eine Rolle oder Aufgabe in der Baustellen-Kommunikation haben, in einer Gruppe schnell und einfach digital austauschen, Videokonferenzen durchführen sowie Dokumente teilen und gemeinsame Termine (inkl. Outlook-Integration) verwalten.

Immer mehr Bürger*innen sind digital vernetzt. Dies gilt auch für die ältere Generation. Vor diesem Hintergrund gibt es einen zusätzlichen Informationsbedarf nur "wenn Gefahr im Verzug ist". Hier greifen dann die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Dennoch kann auch in diesen Fällen infrMessage eine große Hilfe sein, weil zumindest die registrieren Nutzer schneller als mit jedem anderen Medium erreicht werden.

Bei Gefahr im Verzug auf einer Baustelle müssen Anlieger unverzüglich und direkt informiert werden, da die allgemeine Ankündigungspflicht bei akuten Gefahren entfällt; dies kann durch direkte Ansprache, Warnschilder, Lautsprecherdurchsagen oder andere unmittelbare Kommunikationsmittel erfolgen, um Leib, Leben oder Sachwerte zu schützen. Während bei größeren Baustellen eine Vorankündigung (z. B. in der Presse oder per infraMessage ) üblich ist, gilt bei "Gefahr im Verzug" die Pflicht zur sofortigen Gefahrenabwehr, oft durch den Bauherrn oder die zuständige Behörde. 

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